Macht korrumpiert. Absolute Macht korrumpiert absolut.
 

Eigentum, Zins, Geld, Steuern, ...

Tauschtheorie versus Schuldtheorie
Geldtypologie
Vier Dimensionen des sozialen Miteinanders
Herrschaft und Knechtschaft
Ursprüngliche Akkumulation
Steuern
Literatur

Tauschtheorie versus Schuldtheorie

Wenn man die Frage nach der verbreitetsten und wirkmächtigsten Geschichtsphilosophie stellt, landet man unweigerlich beim historischen Materialismus vom Marx. Nicht nur das er eine radikale Reduktion der Komplexität menschlicher Geschichte vollzieht, er behauptet obendrein eine naturgesetzhafte Zwangsläufigkeit, beschrieben in der Form einer eindimensionalen Sequenz von "ökonomischen Gesellschaftsformationen". Auch wenn mit dem Kommunismus der behauptete geschichtliche Endzustand der am heftigsten umstrittene Punkt war und ist, ist sein eigentlicher Clou die Erfindung der Sklavenhaltergesellschaft. Sie bildet als roheste und primitivste Form der Ausbeutung nicht nur den Prototypen des die Geschichte bestimmenden Klassengegensatzes, sondern bezeugt obendrein die moralische Verurteilungswürdigkeit jeder Form sozialer Ungleichheit insbesondere des Privateigentums. Raub, Gier und Missgunst werden somit zu den Motoren des sozialen Wandels erklärt. Gewaltsame Unterdrückungsverhältnisse die geradezu danach schreien gewaltsam verändert zu werden. Wobei diese Verkürzung jetzt nicht ganz fair ist, da Marx versuchte in Anlehnung an Hegel gesellschaftliche Entwicklungen ausgehend von gesellschaftlichen Widersprüchen zu beschreiben. Aber bemerkenswert ist schon, dass obwohl Sklaverei zu Marx Zeiten vor allem in den Kolonien eine entscheidende sozioökonomische Rolle spielte, er strikt seinem sequenziellen Modell folgend, nur antike Gesellschaften als Sklavenhaltergesellschaften bezeichnete. Zu Beginn des Internetzeitalters gab es mehr Menschen in sklavereiähnlichen Abhängigkeitsverhältnissen als jemals zuvor. Dem gegenüber unterscheidet Max Weber in seinem Hauptwerk "Wirtschaft und Gesellschaft" von 1922 durchgängig zwischen modernem und antikem Kapitalismus. Heute scheint mit dem Internet und seinen Plattformökonomien eine weitere dritte grundlegend andere Form des Kapitalismus zu entstehen.

Folgt man Otto Steiger und Gunnar Heinsohn zusammen mit dem Transaktionalismus von Georg Herbert Mead ergibt sich ein vollkommen anderes Bild. Die Individuen in ihren Selbst- und Weltverhältnissen werden einzeln und im Kollektiv als die entscheidenden Motoren sozialen Wandels erkennbar.

Otto Steiger und Gunnar Heinsohn zeigen in ihrem Buch: "Eigentum, Zins und Geld: Ungelöste Rätsel der Wirtschaftswissenschaft" von 1996, dass die klassischen und neoklassischen Wirtschaftswissenschaften das Geld bisher vollkommen unzureichend verstanden haben.

Zum Ersten stellen Sie das Verhältnis von Geld und Zins gewissermaßen vom Kopf auf die Füße. Nicht der Zins ist eine Folge des Geldes, sondern der Zins ist primär eine Entschädigung für die Belastung eigenen rechtsstaatlich abgesicherten Eigentums. Diese Belastung kann anschließend als Geld ihrerseits wechselndes Eigentum von Dritten werden. Ein Mietzins als Entschädigung für die Nutzung fremden Eigentums ist zur Not auch ohne Geld erklärbar. Sobald aber Verfügungsrechte über Eigentum das Eigentum Dritter werden, ist das Geld im Spiel. Oder anders gesagt, sobald aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis ein dreiseitiges rechtsstaatlich abgesichertes Schuldverhältnis wird.

Zum Zweiten relativieren sie Marx Theorie der "Ursprünglichen Akkumulation" als nebensächlich bzw. fehlinterpretiert. Nicht Raub war hiernach die entscheidende Bedingung für den Übergang zu kapitalistischen Gesellschaftsformen, sondern die rechtliche Gleichstellung und Absicherung aller Menschen als Eigentümer, Gläubiger und Schuldner. Die brutalen frühkapitalistischen Verhältnisse waren vielmehr eine Folge eines unzureichenden Verständnisses der sozioökonomischen Dynamiken und noch nicht vorhandener staatlicher Gegenmaßnahmen. Die sich daraus ergebenden Kriege waren oft mehr oder weniger auch Währungskriege.

Zum Dritten machen sie plausibel, dass erst mit der Erfindung von Eigentum und Geld ein unpersönlicher ökonomischer Tausch in die Welt kam, bei dem von den am Tausch beteiligten Personen bei der Bewertung der getauschten Ware vollständig abstrahiert wird. Zusammen mit einem durch den Zins verstärkten Schulddruck wird es so möglich, die kulturell höchst unterschiedlichen historischen Entwicklungen schlüssig zu erklären. In den etablierten Geldtheorien und den Theorien zur Geldschöpfung wird dieser auch als Debitismus bezeichnete Ansatz bisher kaum berücksichtigt. Ein gewichtiger Grund hierfür könnte sein, dass die Wirtschaftswissenschaften andernfalls Gefahr laufen würden, zu einer Hilfswissenschaft der Soziologie herabgestuft zu werden. Ingo Sauer ist einer der wenigen Ökonomen, der sich mit dieser Theorie intensiver auseinandergesetzt hat. In den etablierten Wirtschaftswissenschaften dominieren Paradigmen nach denen die Wirtschaft ein weitgehend eigenständiges Teilsystem der Gesellschaft ist. Dazu passen Tauschtheorien des Geldes natürlich ungleich besser als Schuldtheorien, welche einen rechtsstaatlich agierenden Staat voraussetzen. Aus einer anderen Perspektive betrachtet, ist es aber durchaus verstehbar, dass jemand, der glaubt, für seinen Job Dinge tun zu müssen, die ihm unangenehm sind, wenn er diese Dinge möglichst von seinem privaten Leben separieren möchte.

Geldtypologie

Geld ist immer ein dreiseitiges rechtliches Schuldverhältnis, das als Verrechnungseinheit, Tausch- und Akkumulationmittel verwendet werden kann. Die drei Seiten sind der Schuldner, der Gläubiger und der Eigentümer des Anspruchs (Geld). Der Eigentümer des Anspruchs hat ein Recht gegen den Gläubiger auf Einlösung dieses Anspruchs (Eintauschen des Anspruchs gegen Eigentum des Gläubigers). Der Gläubiger muss hierfür als Sicherheit eigenes Eigentum in der Höhe des Anspruchs belasten. Der Gläubiger hat ein Recht gegen den Schuldner auf Begleichung seiner Schuld zuzüglich Zins. Der Schuldner muss hierfür als Sicherheit eigenes Eigentum in der Höhpe des Anspruchs plus Zins verpfänden. Der Zins setzt sich zusammen aus Eigentumsprämie und Risikoprämie. Die Eigentumsprämie ist eine Entschädigung für die Belastung des Eigentums des Gläubigers, wodurch in der Folge die Verfügungsgewalt des Gläubigers über das belastete Eigentums einschränkt ist, da er es nicht ein weiteres mal belasten oder verpfänden kann. Die Risikoprämie ist eine Entschädigung für das Risiko, dass der Schuldner die Schulden nicht zurückzahlt. Geld ist nach dieser Sicht somit immer Kreditgeld. Bei hartem Geld wird vorhandenes Eigentum des Schuldners verpfändet, bei weichem lediglich zukünftiges Einkommen. Die Bezeichnung Liquiditätsprämie anstelle von Eigentumsprämie geht ein Stück weit an der Sache vorbei, da die Eigenschaft von Geld Liquidität zu erzeugen, sich aus der geschützten rechtliche Verfügungsgewalt über Geld und Eigentum ergibt. Diesen Schutz gewährleistet der Staat, wofür er Steuern eintreiben darf.

Beim Falschgeld wird Eigentum des Gläubiger bzw. Eigentum oder Einkommen des Schuldners nicht oder nicht ausreichend belastet bzw. verpfändet. Bei legalem Falschgeld geschieht dieses unter Einhaltung rechtlicher Regeln. Die Grenzziehung zwischen weichem Geld und legalem Falschgeld ist problematisch, da zukünftiges Einkommen nicht sicher ermittelt und von Wunschdenken verfälscht werden kann. Solange Falschgeld nicht als solches enttarnt wird, ist es sehr profitabel. Die Bezeichnung Fiatgeld finde ich irreführend, da sie so tut, als ob es keinen Unterschied gäbe zwischen richtigem Geld und legalem Falschgeld.

Quasigeld ist Falschgeld bei dem es keine Belastung von Eigentum des Gläubigers gibt. Es gibt sowohl hartes als auch weiches Quasigeld. Quasigeld ist erheblich problematischer als lediglich weiches Geld, da das geschöpfte Geld vom Eigentümer jederzeit (Bank Run) und nicht erst zu einem festgelegtem Zeitpunkt in der Zukunft in Eigentum des Gläubigers eingetauscht werden kann. Beim Quasigeld müsste der Zins genau um die Eigentumsprämie geringer sein, da ja gerade kein Eigentum des Gläubigers belastet wird. Es ist durchaus plausibel, für den Fall einer effektiven Bekämpfung von Quasigeld genau deshalb mit steigenden Kreditzinsen zu rechnen. Historisch betrachtet führte Amadeo Giannini 1909 nach dem Erdbeben in San Francisco das moderne expansive Banking ein, als Quasigeld trotz häufig stattfindender Bank Runs bereits breit akzeptiert war. Solange dieses expansive Banking läuft, hat es auch für Schuldner den potenziellen Vorteil niedrigerer Zinsen, wie der beschleunigte Wiederaufbau San Franciscos inklusive der von Giannini finanzierten Golden Gate Bridge zeigt. Erwähnenswert finde ich noch, dass Giannini fast seine sämtlichen Einkünfte gemeinnützen Zwecken gespendet hat.

Pseudogeld ist Quasigeld bei dem zusätzlich keine Verpfändung von Eigentum oder Einkommen des Schuldners erfolgt. Es ist somit eine vollständige Imitation von richtigem Geld mit den Eigenschaften eines Schneeballsystems oder Pyramidensystems. Dennoch kann ein Pseudogeldsystem über lange Zeit stabil sein, wie z.B. die Währungen von ehemaligen Ostblockstaaten. In sozialistischen Volkswirtschaften herrschte aufgrund staatlich festgelegter Zinssätze Kapitalmangel. Zumindest für die Initiatoren dieser Schneeballsysteme ist Pseudogeld sehr profitabel. Sogenannte Kryptowährungen oder davon abgeleitete Assets sind mehr oder weniger gut verschleierte Ponzi schemes und somit Pseudogeld. Ihre Geschäftsmodelle beruhen auf dem mangelhaften technischen Sachverstand oder kriminellen Motiven der Regulierungsbehörden. Man kann nur hoffen, dass der bevorstehende Zusammenbruch schrittweise geschieht, und somit nicht wieder Banken mit richtigem Geld gerettet werden müssen.

Geld bei dem lediglich der Gläubiger haftet ist zwar theoretisch vorstellbar aber praktisch irrelevant. Ein Gläubiger, der ernsthaft mit eigenem Eigentum haftet, würde kaum auf Sicherheiten des Schuldners verzichten.

Beim Gläubigergeld ist der Gläubiger immer gleichzeitig der Eigentümer des Anspruches. Bei diesem Schuldverhältnis gibt es den Zins insofern, als der Wert der Ansprüche des Gläubigers/Eigentümers höher sein kann als der Gegenwert, den der Schuldner erhalten hat. Die Sicherheiten des Gläubigers sind bei ihm irrelevant, da er gegenüber sich selbst nicht bürgen muss. Gläubigergeld kann somit kein Quasigeld sein. Anleihen (Inhaberpapier), Schuldscheine, Wechsel, Bonusmeilen, Rabattpunkte und Gutscheine sind Gläubigergeld. In der Praxis sind sie mit Ausnahme von Anleihen meist unbesichert.

Beim Bargeld (z.B. Scheidemünzen und Papiergeld) ist der Emittent immer gleichzeitig Gläubiger und Schuldner. Es gibt hier keinen Zins, da der Schuldner gegenüber dem Gläubiger in keiner Schuld steht. Nur der Emittent haftet als Gläubiger gegenüber dem Eigentümer mit seinen Sicherheiten. Bargeld kann somit kein weiches Geld sein. Elektronisches Geld ist Bargeld auf numerisch kryptographischer Basis. Ist der Emittent die Zentralbank handelt es sich um digitales Zentralbankgeld.

Beim Buchgeld (auch Giralgeld) ist ein Kreditnehmer als Schuldner solange noch Eigentümer des Anspruches, wie die Kreditsummer auf seinem Konto liegt. Seine Sicherheiten sind trotzdem relevant, da sie zusätzlich zum Wert des Anspruches noch die Zinsen abdecken müssen. Sobald er das Geld überweist oder abhebt und somit nicht mehr Eigentümer des Anspruches ist, ist das dreiseitige Schuldverhältnis voll entfaltet. Wenn er das Geld abhebt, ist er dann Eigentümer von Bargeld in Höhe der Abhebung, aber er ist nicht mehr Eigentümer des Buchgeldes. In gewisser Weise hat er mit seinem Buchgeld Bargeld gekauft. Umgekehrt ist das Einzahlen, das Verkaufen von Bargeld gegen Buchgeld. Streng genommen erwirbt man lediglich ein Nutzungsrecht am Bargeld. Die Scheine und Münzen selbst bleiben dabei durchgängig das Eigentum des Emittenten, welcher sie letztendlich normalerweise auch wieder aus dem Verkehr nimmt. An diesen Nutzungsrechten kann man aber schön sehen, dass das eigentliche Geld etwas vollständig abstraktes in der Sphäre des Rechts ist. In einem rechtsfreien Raum sind weder Geld noch Eigentum möglich.

Warengeld (z.B. Naturalgeld und Kurantmünzen) ist durch sich selbst gesichert, bei ihm fallen die drei Seiten Schuldner, Gläubiger und Eigentümer in der Person des Besitzers des Warengeldes zusammen. Es gibt keinen Zins wie beim Bargeld und die Sicherheiten des Gläubigers sind irrelevant wie beim Gläubigergeld. Warengeld kann somit weder weiches Geld noch Quasigeld sein. Um als Warengeld geeignet zu sein, muss eine Ware ein knappes Gut sein, und sie muss unabhängig von ihrem Geldwert einen inneren Wert besitzen, der sie begehrenswert macht. Um so geringer dieser innere Wert ist, um so ähnlicher wird das Warengeld dem Pseudogeld, da es beim Warengeld keine zusätzlich belasteten oder verpfändeten Werte gibt. Es ist somit wenig überraschend, das Edelmetalle als über lange Zeiträume knappe und begehrte Waren gern für Warengeld verwendet wurden. Heute besitzt eigentlich nur noch Gold aufgrund seiner weiterhin bestehenden Befreiung von der Umsatzsteuer einen zusätzlich zum Warenwert bestehenden beträchtlichen Geldwert.

Zentralbankgeld setzt sich zusammen aus Scheidemünzen, Papiergeld und Einlagen (Mindestreserven plus Überschussreserven) der Geschäftsbanken bei der Zentralbank.

Eine Wirtschaft ohne Zins hätte somit nur Bargeld und Warengeld als Verrechnungseinheit, Tausch- und Akkumulationmittel, wie es zeitweise in mittelalterlichen feudalen Gesellschaften der Fall war.

Aus dem das Geld bedingenden Zins und Zinseszins ergibt sich ein Wachstumsimperativ für die kapitalistische Wirtschaft. Dieser entsteht dadurch, dass längerfristig das Wirtschaftswachstum nicht höher sein kann als der Zins, und somit nicht alle Kredite zurückgezahlt werden können. Bis zum Sklavereiverbot führte dies oft in die Schuldsklaverei oder zu anderen Zwangsmaßnahmen. Auch mehrfach durchgeführte generelle Schuldenerlässe erwiesen sich nicht als taugliche Lösung für dieses Problem. Um die unvermeidbaren Kreditausfälle möglichst gleichmäßig stattfinden zu lassen, wurde ein aufwendiges Insolvenzrecht eingeführt. Nach der Möglichkeit Unternehmen mit beschränkter Haftung geregelt zu liquidieren, war die Einführung der Privatinsolvenz ein weiterer bedeutender Meilenstein bei der Zähmung des Kapitalismus. Es fehlt somit "nur" noch die Möglichkeit einer geregelten Staatsinsolvenz mit klaren Haftungs- und Kontrollregeln. Genauer betrachtet führt der Zins und Zinseszins zu einem Anwachsen der Geldmenge, da zu ihrer Begleichung weitere und zunehmend größere Kredite erforderlich sind.

Stark vereinfacht gelten grob folgende Beziehungen:
gesamtwirtschaftlicher Durchschnittszins = Geldmengenwachstum* + Kreditausfallrate
und
Geldmengenwachstum* - Substanzwachstum und Wirtschaftswachstum* = Falschgeldwachstum
ergibt zusammen
gesamtwirtschaftlicher Durchschnittszins = Substanzwachstum und Wirtschaftswachstum* + Falschgeldwachstum + Kreditausfallrate
* nicht inflationsbereinigt

Vom Anfang der 80er Jahre bis heute hat sich die globale Geldmenge etwa verzwanzigfacht. Die Wirtschschaftsleistung hat sich etwa vervierfacht. Nimmt man für den Anfang der 80er Jahre konservativ eine Falschgeldquote von 50% an, und lässt das Substanzwachstum und die durchgängig moderate Inflationsrate außer acht, so müsste sie heute bei etwa 80% liegen. An dieser Stelle möchte ich auf das Interview "Inflation - die legale Enteignung!" mit Ingo Sauer verweisen.

Durch eine Vielzahl von Finanzkrisen wurde im Laufe der Zeit die Ausgabe von Bargeld wie z.B. das Prägen von Münzen immer stärker zentralisiert und staatlich kontrolliert. Die dadurch entstehenden Zentralbanken hatten anfangs hauptsächlich die Aufgabe Staatsschulden zu finanzieren. Heute werden sie mit ihren Hauptzielen Preisstabilität, wirtschaftliches Gleichgewicht und finanzielle Stabilität der Komplexität und zentralen Bedeutung des Geldsystems besser gerecht als früher. Sie wurden dazu aber praktisch immer durch Krisen und nicht durch bessere Wirtschaftstheorien getrieben.

Der Staat kann als Gläubiger für die Geldschöpfung zumindest seine laufenden Steuereinnahmen quasi als Einkommen notfalls sogar das gesamte Vermögen der Bürger als Sicherheit verwenden. Geschäftsbanken haben diese Möglichkeit prinzipiell nicht, müssten also bei der Geldschöpfung eigentlich 100% Sicherheiten hinterlegen. Nach Basel III sind ab 2019 aber nur 7% Sicherheiten gefordert. Für eine effektive Bekämpfung von Quasigeld und somit der Eindämmung der real existierenden Falschgeldwirtschaft sehe ich 3 Möglichkeiten:
(1) Mit dem Goldstandard (Golddeckung der Währung) kann zumindest für den Zeitraum, in dem diese aufrecht erhalten werden kann, effektiv eine Währungsinflation bekämpft werden. Die starre Begrenzung der Geldmenge macht allerdings ein erfolgreiches Bekämpfen von Krisen extrem schwierig.
(2) Bei einer hypotetischen Einführung von Vollgeld bzw. eines Vollreserve-Systems wird für die Geschäftsbanken die Möglichkeit zur Geldschöpfung zugunsten der Zentralbank entweder eingeschränkt oder ganz abgeschafft. Die Geschäftsbanken würden mehr oder weniger zu Filialen der Zentralbank degradiert werden. Bei einem Systemwechsel müsste eine gigantische Menge z.T. schwer nachvollziehbarer Verbindlichkeiten auf die Zentralbank übertragen werden.
(3) In die gleiche Richtung aber flexibler und weniger drastisch könnte eine Bailout-Steuer gehen. Diese müsste so gestaltet sein, dass die Wettbewerbsvorteile die eine Geschäftsbank durch das Hinterlegen von geringeren Sicherheiten gegenüber seinen Konkurrenten erlangt, weitestgehend ausgeglichen werden. Um eine halbwegs valide Bewertung vornehmen zu können, müsste der Verkauf von verschachtelten Finanzprodukten zum Zwecke der Risikoverschleierung verboten oder zumindest stark eingeschränkt werden. Eine hoheitlich konstituierte aber von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängige Institution zur Bewertung der Risiken von Finanzprodukten ist ohnehin überfällig. Eine schrittweise verschärfte Bailout-Steuer ließe sich nicht nur deutlich einfacher global harmonisieren sondern könnte auch eine schrittweise Einführung von Vollgeld deutlich erleichtern.

Vier Dimensionen des sozialen Miteinanders

Die erweiterte Geldtheorie von Otto Steiger und Gunnar Heinsohn möchte ich nun mit einer erweiterten Gesellschaftstheorie von Max Weber zu einer neuen Geschichtsphilosophie vereinen.

Grundformen kooperierend vertikal konkurrierend horizontal konkurrierend dominierend
idealtypische Gegensatzpaare
sozialen Handelns
solidarisch - selbstbezogen
(altruistisch - egoistisch)
unterwürfig - bevormundend
(passiv - aktiv)
zweckmäßig - affektiv
(apersonal - personal)
übergriffig - abwehrend
(illegitim - legitim)
Idealtypen der Herrschaft herrschaftsfrei autoritative Herrschaft (gegenseitige
asymmetrische Freiheitsberaubung)
institutionelle Herrschaft
(legale Freiheitsberaubung)
autoritäre Herrschaft
(einseitige Freiheitsberaubung)
Idealtypen der Gesellschaft freie (segmentäre)
Schenkgesellschaft
autoritative (stratifizierte)
Befehlsgesellschaft
institutionelle (juristifizierte und
ökonomisierte) Eigentumsgesellschaft
autoritäre (militarisierte)
Ausbeutungsgesellschaft
Herrschaftsgenese   bottom up bottom up (Rule of law) /
top down (Rechtsstaat)
top down
Machtgefälle   stark moderat extrem
Grundlage Sympathie Unmündigkeit Verträge Psychopathie
Bindungsprinzip Freundschaft Befehlshierarchien Märkte Feindschaft
assoziierte Realtypen tribale Gesellschaft feudale Gesellschaft kapitalistische Gesellschaft despotische Gesellschaft
Rechtssysteme Gewohnheitsrecht göttliches Recht positives Recht Recht des Stärkeren
Gewalt kulturelle symbolische institutionelle personale
vorausgesetzte Strukturen   tribale (z.B. Familie) tribale und feudale (z.B. Bürokratie) tribale, feudale oder kapitalistische

Reale Formen von sozialem Handelns, Herrschaft und Gesellschaft sind, immer eine Kombination aus mehreren Idealtypen.

Historisch ergibt sich daraus folgendes grob vereinfachendes Phasenmodell, bei welchem die letzten beiden Punkte teilweise Wunschdenken beinhalten:


Die freie (segmentäre) Schenkgesellschaft organisiert sich idealtypisch in Gruppen überschaubarer Größe. Der Tausch von Waren basiert auf der Reputation der Tauschpartner. Eine Reziprozität des Tausches ist oft zeitverzögert gegeben. Unmittelbare Gegenleistungen sind Ansehen und Loyalität. Diese Form des Tausches beschränkt sich in der Regel auf überschaubare Personengruppen wie z.B. Stammesgesellschaften, Verwandtschafts- und Freundschaftsnetzwerke. Bei Bedürftigkeit besteht im Prinzip ein unbegrenzter Anspruch gegenüber dem Besitz anderer Gruppenmitglieder. (Der Begriff Schenkökonomie impliziert, dass ökonomische Motive hinter einem Geschenk normal seien. Allgemein scheint es Menschen in kapitalistischen Gesellschaften schwer zu fallen, Tauschverhältnisse als etwas anders zu betrachten als ökonomische Tauschverhältnisse.)

Die autoritative (stratifizierte) Befehlsgesellschaft besteht idealtypisch in einer Abgaben- und Dienstpflicht gegenüber übergeordneten Instanzen. Die unterschiedlichen Instanzen sind hierbei hierarchisch angeordnet. Durch diese hierarchische Struktur ist die Kohärenz großer und sehr großer Gruppenverbände möglich. Bei Bedürftigkeit besteht im Prinzip ein unbegrenzter Anspruch gegenüber dem Besitz der jeweils übergeordneten Instanz.

Die institutionelle (ökonomische) Eigentumsgesellschaft organisiert sich idealtypisch auf Märkten mittels eines geldbasierten Tausches. Das aus dem Eigentum sich ergebende Geld gewährleistet als Verrechnungseinheit die Reziprozität aller Tauschtransaktionen. Bei Bedürftigkeit bestehen prinzipiell keine Ansprüche gegenüber anderen, da idealtypisch bereits eine volle Reziprozität gewährleistet ist, bzw. der Betreffende im Prinzip die Möglichkeit hat Kredit zu nehmen.

Die autoritäre (militaristische) Ausbeutungsgesellschaft ergibt sich idealtypisch aus der prinzipiell immer gegebenen Möglichkeit menschlichen Handelns sich nicht an Regeln und Prinzipien zu halten, bzw. andere auszunutzen. Dieses Handeln folgt hierbei psychopathischen Logiken. Ist bereits eine autoritative oder eine institutionelle Herrschaft vorhanden, ist es oft leicht bestehende Machtstrukturen für übergriffige Handlungen zu nutzen. Aus einer paternalistischen Haltung heraus werden feindseelige Übergriffe gegen andere oft toleriert, manchmal sogar begrüsst. Die Fähigkeit auf übergriffige Handlungen abwehrend zu reagieren setzt ein Mindestmaß an Souveränität voraus. Deshalb kommt es oft zu unterwürfigen Reaktionen, was in der Folge zu komplexen Interdependenzen zwischen autoritativer und autoritärer Herrschaft führen kann. Dieses könnte erklären wieso beide Begriffe oft synonym verwendet werden. Da autoritäre Gesellschaftsstrukturen immer parasitär sind, setzten ihre reale Möglichkeit andere Strukturen voraus, um existieren zu können. Analog setzten autoritative Gesellschaftsstrukturen mindestens zusätzlich freie Strukturen voraus, und institutionelle Gesellschaftsstrukturen setzten mindestens zusätzlich autoritative und somit auch freie Strukturen voraus.

Gesellschaftliche Realtypen sind immer eine Kombination dieser vier Idealtypen. Der Realtyp einer Gesellschaft ergibt sich daraus, welcher Idealtyp am stärksten ausgeprägt ist, und somit die gesellschaftlichen Strukturen dominiert. Dabei verwende ich allgemeinere Definitionen für tribale, feudale, kapitalistische und despotische Gesellschaften als üblich, indem ich nur die dem sozialen Miteinander zugrunde liegenden Macht- bzw. Gewaltformen betrachte. Insbesondere bezeichne ich auch frühgeschichliche Gesellschaften als feudal, die bereits hierarchisch geschichtete Strukturen besaßen. Max Weber folgend, bezeichne ich alle Gesellschaften mit einer dominaten Eigentumsordnung als kapitalistisch. Alle postkapitalistischen Refeudalisierungen sind in gewisser Weise immer wieder der Versuch in das histrionische Stammtischzeitalter zurück zu gelangen, und damit die extrem narzissmustreibende und entfremdende Eigentumsordnung zu überwinden. Eine faschistische Gesellschaft ist eine despotische Gesellschaft bei der die autoritäre Herrschaft zusätzlich einen totalitären Anspruch beinhaltet. Der Übergang von einer feudalen oder einer kapitalistischen Gesellschaft in eine Despotie kann kontinuierlich stattfinden, wobei eine Grenzziehung schwierig sein kann. Unter anderem Aufgrund ihrer Abhängigkeit von freien und autoritativen gesellschaftlichen Strukturen und ihrer gleichzeitigen Tendenz diese zu zerstörenden, sind im hohen Maße kapitalistische oder despotische Gesellschaften extrem fragil bzw. krisenträchtig.

Gesellschaften mit autoritaristischer Herrschaft sind u.a. abhängig von der moralischen Situation eine variable Mischung aus autoritativer Entwicklungsdiktatur, autoritärer Despotie und Versatzstücken positiven Rechts in einem Spektrum zwischen pluralistischer Demokratie und ideologischem Totalitarismus. Ein korrupt-repressives gesellschaftliches Umfeld und ein erfolgreiches Verfolgen autoritärer psychopathischer Karriereentwürfe bedingen sich gegenseitig.

Kommunistische bzw. Anarchistische Gesellschaftsutopien basieren auf der Illusion der Möglichkeit eine kollektivistische bzw. individualistische herrschaftsfreie Gesellschaft mit allen Vorteilen von Befehls- und Eigentumsgesellschaften ohne deren Nachteile errichten zu können.

Sozialistische Gesellschaftsutopien basieren auf vielfältigen mitunter vagen Vorstellungen einer solidarischen Gesellschaft mit vielen Vorteilen von Befehls- und Eigentumsgesellschaften fast ohne deren Nachteile. Bestehende politische Leitbilder basieren auf Vorstellungen eines (oft auch ökonomisch) starken Sozialstaates. In der Vergangenheit führte dies immer in eine autoritaristische Herrschaft mit mehr oder weniger stark beschränkten Märkten. Als Kriterien für einen sozialistischen Staat werden das Ausmaß an Verstaatlichungen oder die Staatsquote genannt. Praktisch immer wird dem Staat eine Kontrolle über die Währung zugesprochen, womit zusätzlich die Banken als wirtschaftliche Akteure entmachtet werden. Ob und wie ein Staat mit einer derartigen Machtkonzentration demokratisch kontrolliert werden könnte, ist bisher vollkommen unklar. Ein echt demokratischer Sozialismus müsste wohl nach wie vor eine Eigentumsordnung mit echtem Geld haben, und wäre damit im eigentlichen Sinne kein Sozialismus mehr.

Wertrationales bzw. traditionelles Handeln nach Max Weber wird als Handeln verstanden, das sich Werten bzw. Traditionen unterwirft. Sein Konzept der charismatischen Herrschaft oder der traditionalen Herrschaft kann als eine autoritative Herrschaft verstanden werden, bei der die Autorität der Herrscher auf deren Charisma oder auf Tradition beruht. Die Bezeichnung legale Herrschaft ist aus meiner Sicht etwas irreführend, da sie suggeriert, es könnte so etwas wie eine illegale Herrschaft geben, wie es in dem unsinnigen Begriff eines Unrechtsstaates zum Ausdruck kommt. Auch verleitet es zu der falschen Annahme, Recht diene aus sich heraus dem Zwecke der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit kann immer nur durch handelnde Subjekte erreicht werden, die dafür z.B. rechtliche oder politische Instrumente einsetzen. Diktaturen setzen Recht oft ein, um staatlichem Handeln den Anschein der Legitimität zu geben. Sie praktizieren somit einer Art Pseudorecht, wie es z.B. in Schauprozessen besonders deutlich wird. Nach meinem Verständnis würde die Möglichkeit eines Unrechtsstaates eine Art Weltgesetz voraussetzen, gegen dieses der betreffende Staat verstösst. Einer der größten Fehler von Max Weber war aus meiner Sicht die Bürokratie als Inbegriff der legalen Herrschaft und somit als ein Instrument rationaler Herrschaftsausübung zu beschreiben. Zu seiner Zeit konnte er sich eine partizipative Verwaltung noch nicht vorstellen, da es dafür auch noch nicht die technischen Voraussetzungen gab. Bei Luhmann jedoch wurde dann die Bürokratie in gewisser Weise sogar heiliggesprochen, und zumindest in Deutschland spielen diese Theorien in den Verwaltungswissenschaften heute eine große Rolle. Das Ganze wird um so kurioser, wenn man betrachtet, dass sowohl von ihrer historischen Entstehung her als auch durch ihre innere Organisation durch hierarchische Befehlsketten Bürokratien klar feudalen Logiken folgen. Das Bürokratien in Demokratien rechtlichen Regeln folgen müssen, ändert nichts an ihrem feudalen Wesenskern.

Nach der Wende war es gängige Praxis Ex-DDR Bürger einer Art inquisitorischen Gesinnungsprüfung zu unterziehen, indem sie kundtun mussten, dass die DDR in ihren Augen ein Unrechtsstaat war. Diese Praxis wurde derart intensiv verinnerlicht, dass heute diese Selbstkundgabe oft proaktiv geschieht. Meiner Theorie folgend, würde ich den Begriff des Unrechtsstaats auf Despotien mit einer rechtsstaatlichen Verfasstheit beschränken, wie z.B den NS-Staat, Rumänien unter Ceaușescu oder Albanien unter Enver Hoxha. Die DDR so wie andere Ostblockstaaten wären Feudalsysteme der dritten Generation mit säkularen Erlösungsweltanschauungen. Dem gegenüber wären die Sowjetunion und China unter Mao, so wie alle imperialen Kolonialsysteme, hybride Herrschaftssysteme.

Herrschaft und Knechtschaft

Meine Erklärung der Entstehung autoritativer Herrschaft als gegenseitige asymmetrische Freiheitsberaubung ist von Hegels Konzept von Herrschaft und Knechtschaft und von systemischen und personalistischen Konzepten von Autonomie inspiriert:

Autonomie bezeichnet ein von Fremdbestimmung freies auf internen Regulierungen beruhendes Handeln. Weder Regeln oder Prinzipien von Außen noch durch Übernahme verinnerlichte dürfen ungeprüft Geltung erlangen. Da die Fähigkeiten für diese Prüfungen selbst wiederum Regeln und Prinzipien voraussetzt, kann es keine sichere Letztbegründung geben, sondern lediglich eine Suche nach maximaler Widerspruchsfreiheit. Daraus folgt, dass der maximal mögliche Grad an Autonomie durch den Umfang der verinnerlichten Regeln und Prinzipien begrenzt wird. Auch systemisch betrachtet ist Autonomie eine System-Umwelt-Relation, eine autonome Person müsste die Regeln und Prinzipien seiner Umwelt in ihrer Totalität verinnerlicht haben, um souverän auf sämtliche Bevormundungen und Übergriffe von Außen reagieren zu können. Jede Selbsttäuschung und jeder Bias beschränkt diese Autonomie. Da eine Person aus transaktionalistischer Sicht genuin sozial ist, darf diese Autonomie nicht als eine Unabhängigkeit von der, insbesondere sozialen, Umwelt missverstanden werden.

Von außen betrachtet sehen autoritative und autoritäre Herrschaft sehr ähnlich aus. Ihrem Wesen nach könnten sie jedoch kaum verschiedener sein. Die Genese autoritärer Herrschaft erfolgt immer durch den Herrschenden von oben nach unten. Bei autoritativer Herrschaft ist dieses idealtypisch genau umgekehrt. Treffen zwei nicht autonome Personen jenseits sozialer Rollen und Bindungen aufeinander, entwickelt sich unausweichlich ein gegenseitiger Kampf um Anerkennung zum Zwecke der Selbstvergewisserung der eigenen Existenz. Da eine gegenseitige Anerkennung der Autonomie des jeweils Anderen nicht möglich ist, kann dieser Kampf an einen Punkt kommen, an dem sich einer dem Anderen unterordnet und unterwirft. Wird diese einseitige Anerkennung durch Unterwerfung angenommen, wird ein neues Herrschaftsverhältnis etabliert. Innerhalb dieses Herrschaftsverhältnisses ist der Herr trotz der Anerkennung, und der daraus resultierenden Selbstvergewisserung der eigenen Existenz, weiterhin genauso wenig autonom wie sein Knecht. Er ist jetzt nicht nur für diesen verantwortlich sondern ebenfalls abhängig von seiner fortwährenden Unterordnung. Zusätzlich kann er sich selbst nicht mehr weiterentwickeln, da er nur noch einen, durch den Knecht vermittelten, Zugang zu den Dingen hat. Der Knecht dem gegenüber bleibt in seiner Dingheit gefangen, ist in Bezug auf seine Existenz seiner Subjektivität beraubt. Eine neue autoritative Herrschaft kann also immer nur durch einen Akt der Unterwerfung und nicht durch Bevormundung konstituiert werden, da eine autoritative Anerkennung nicht erzwungen werden kann. Nach Hegel kann es auch nur der Knecht sein, der durch seine Entäußerung und seine Arbeit den Anfang der Weisheit, die eigene Autonomie und damit die Aufhebung des Herrschaftsverhältnisses bewirken kann. Diese Autonomie besteht dann zumindest in der Bereitschaft und der Fähigkeit die Verantwortung für die eigenen Wünsche und Gefühle zu übernehmen. Die unbequeme Tatsache der Bedeutung der Unterwerfung für die Genese autoritativer Herrschaft wird gern bei der Kritik von Herrschaftsverhältnissen verschwiegen.

Alle Handlungen von Herren, Autonomiebestrebungen ihrer Knechts zu behindern, überschreiten den Rahmen autoritativer Herrschaft, insofern diese autoritäre Übergriffe darstellen. In der Praxis fühlen sich Herren jedoch oft gewissermaßen als Entlohnung für ihre Verantwortung zu solchen Übergriffen berechtigt, oder sogar zur Erhaltung oder Herstellung von Ordnung dazu gezwungen. Somit sind reale Herrschaftsverhältnisse mit sehr geringen Anteilen autoritärer Herrschaft ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Feudale Herrschaftsverhältnisse werden jedoch erst dann zu despotischen, wenn autoritäre Übergriffe alles andere überwiegen.

In Hegels Beschreibung dieser Vorgänge spielt das Bewusstsein mit seinen unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Reflexivität eine entscheidende Bedeutung. Geschichtlich lassen sich mit der Erfindung einer hochdimensional und vielschichtig abstrahierenden Sprache und des Geldes die beiden tiefgreifendsten Entwicklungsschritte markieren. Der Erste lies den Mensch als weltoffen unbestimmtes Wesen aus dem Tierreich heraustreten und der Zweite hatte uns das gebracht, was Max Weber als die Entzauberung der Welt beschrieb. Ein Zusammenbruch einer bikameralen Psyche oder eine Erfindung des Bewusstseins zu postulieren ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Alle Veränderungen die Julian Jaynes beschreibt, lassen sich viel besser durch die Erfindung von Eigentum und Geld erklären. Bis zur Erfindung des Geldes waren alle menschlichen Beziehungen personale Beziehungen. Mit der Digitalisierung stehen wir möglicherweise gegenwärtig am Beginn einer dritten tiefgreifenden Transformation, in der es vielleicht darum geht die beiden früheren Sezessionen wieder aufzuheben. Die erste war eine Entfremdung von der äußeren und inneren Natur und die zweite eine von einander. Seit der Erfindung des Geldes ähnelt das Streben nach Autonomie einem Rat race. Einerseits wurden die immer umfangreicheren Bemühungen, die Bildung breiter Massen zu erhöhen, seit 68 sogar auf den akademischen Bereich ausgedehnt, andererseits wurde das gesellschaftliche Umfeld diskontinuierlich immer komplexer. Vielleicht sollten wir uns mal ernsthaft Gedanken darüber machen, wie eine Gesellschaft aussehen müsste, in der es einfacher ist weniger zu lügen.

Ursprüngliche Akkumulation

Die "Ursprüngliche Akkumulation" lässt sich, im Gegensatz zu Marx, besser beschreiben als Ökonomisierung von Dingen oder Verhältnissen welche vorher frei oder autoritativ organisiert waren. Dieses als Raub zu bezeichnen, geht an der Sache vorbei. Umgekehrt ist eine Entökonomisierung, z.B. durch eine Vergemeinschaftung, auch im eigentlichen Sinne keine Enteignung. Zum Beispiel wäre eine Vergemeinschaftung von Kulturgütern, in Form einer Liberalisierung des Urheberrechtes, keine Enteignung der Urheber. Ihr geistiges Eigentum steht argumentativ ohnehin auf wackeligen Beinen. Mit flächendeckend institutionalisierten Spendenmärkten könnten Kulturschaffende angemessen bezahlt werden. Darüber hinaus scheint die Entökonomisierung von Infrastrukturen wünschenswert. Es ergibt keinen Sinn, dass z.B. mehrere Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Stromleitungen parallel miteinander konkurrieren.

In ihrem Buch präsentieren Otto Steiger und Gunnar Heinsohn eine Vielzahl historischer Belege, die zeigen, dass vor der Erfindung des Eigentums die kapitalistische Logik eines geldbasierten Tausches vollständig unbekannt war. Das gleiche gilt für die Kulturen die auf dem amerikanischen Kontinent nach Kolumbus entdeckt wurden. Es gab keine Schatzkammern und Schmuck wurde nicht in unserem Sinne als Wertgegenstand betrachtet. Besonders deutlich lässt sich dieser Übergang an den sich ändernden Formen der Bestattung verfolgen. Schmuck als Grabbeigabe verschwand innerhalb kürzester Zeit, gleichzeitig erblühte die Grabräuberei. Dafür wurde die äußere Form der Grabgestaltung immer repräsentativer. Der Übergang von den bronzezeitlichen Feudalgesellschaften hin zu demokratischen Frühformen kapitalistischen Wirtschaftens wird anhand des Theseus-Mythos und des Mythos von Romulus und Remus und einer Vielzahl historischer Berichte versucht zu entschlüsseln. Dabei wird deutlich dass am Beginn dieser Übergänge vielmehr eine frühe Form einer Idee bürgerlicher Gleichheit bestanden haben muss, und weniger ein Raub. Auch Jean-Jacques Rousseau hat vermutlich nur zum Teil Recht, wenn er in seiner Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen sagt:

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: "Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem."

Man kann den Mythos von Romulus und Remus, in dem Romulus (der kleine Römer) seinen (feudalen) Bruder Remus erschlägt, weil er die von ihm gezogenen Grenzen nicht anerkennt, dem gegenüber durchaus als Bericht über die Aufteilung ehemals feudaler Ländereien unter gleichberechtigten Bürgern verstehen. Also wenn man dies als Raub bezeichnen möchte, dann war es ein Raub feudaler Besitztümer, der diese erstmalig in Eigentum wandelte. Die Kaskade aus rechtlicher Absicherung der Eigentümer, der unterschiedlich erfolgreichen konkurrierenden Nutzung des Eigentums, der Nutzung der Möglichkeit, Eigentum in Kreditverträgen zu belasten und zu verpfänden, der konkurrierende Verkauf von Waren zur Begleichung von Schulden und der Vollstreckung von verpfändetem Eigentum, erzeugt eine Spirale eines sich ständig verschärfenden Wettbewerbs. Es erzeugt Arbeitsteilung und einen permanenten Innovationsdruck. Auch die kulturelle Explosion in den griechischen Stadtstaaten und in Rom kann man wohl zumindest teilweise auf diesen Innovationsdruck zurückführen. Schuldenspiralen trieben und treiben viele in die Schuldsklaverei. Die Überraschung über diese Dynamik und die oft erfolglosen Gegenmaßnahmen waren vielfältig. Im Endeffekt entstanden neue Formen feudaler Macht und Herrschaft, die sich aber alle von den früheren darin unterschieden, dass sie wussten, dass es soetwas wie Eigentum und Geld gibt bzw. geben kann. In China waren bürgerliche Aufstände nicht erfolgreich, möglicherweise unter anderem aufgrund des Fehlens eines Binnenmeeres mit vielen Inseln als mögliche Verstecke und Keimzellen für subversive Gruppen, wie es ab dem 12. Jahrhundert v. Chr. im östlichen Mittelmeerraum der Fall war (Seevölker). Auch begünstigen ideografische und logografische Schriften magische Grundeinstellungen, und erschweren somit selbstständiges Denken breiter Massen. Die Entzauberung der Welt die Max Weber beschreibt und eng mit der Entstehung des Kapitalismus verknüpft, hat in China bis zum heutigen Tage höchstens teilweise stattgefunden, da das Lesen chinesischer Schrift dem Lösen von Bilderrätseln stark ähnelt und somit etwas inhärent enigmatisches bewahrt hat.

Die Unterscheidung zwischen Privat- und Kollektiveigentum ist weitgehend sinnfrei, da die Eigenschaft von etwas das Eigentum von jemandem zu sein, ein rein juristischer Sachverhalt ist, der nur durch einen öffentlichen Rechtsstaat gewährleitet werden kann. Natürlich ist es möglich Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Dieses ändert aber nichts an deren unauflösbaren Abhängigkeit von einem funktionierenden rechtsstaatlichen Gemeinwesen. Um die private Erlangung einer Verfügungsgewalt über etwas zu beschreiben, wäre der Begriff Privatbesitz zutreffend. Eigentum setzt immer Institutionen voraus, die seine Existenz gewährleisten und durchsetzen können. Sobald seine Belastbarkeit, Verpfändbarkeit oder Vollstreckbarkeit eingeschränkt wird, wird aus ihm lediglich nutzbarer Besitz. Eigentümer können lediglich ihren Besitz oder den Wert Ihres Eigentums verteidigen. Das Eigentum selbst kann jedoch immer nur von Institutionen mit Hilfe des Rechts verteidigt werden. Es gibt keinen Gesetzestext, indem jemals von Privateigentum die Rede gewesen wäre. Die weit verbreitete Blindheit gegenüber den weitreichenden Implikationen unserer überkomplexen juristokratischen Rechtsordnung wird besonders sichtbar an einer regelrecht endemischen Gleichsetzung von Eigentum und Besitz.

Mit dem Sonderziehungsrecht haben wir seit 1969 eine Weltwährung. Bisher wird diese jedoch lediglich für etwa 5 % der Währungsreserven und eine kleine Zahl von Verrechnungen und Gebühren verwendet. Es kann keinen Weltfrieden geben ohne eine allgemein akzeptierte Weltwährung. Da Kriege teuer und Währungen wichtige kriegsstrategische Ressourcen sind, hat es bisher nie reguläre Kriege zwischen Parteien aus ein und dem selben Währungsraum gegeben. Lässt man Kriege und Naturkatastrophen außen vor, dann können Produktivitätsunterschiede nach den gängigen Theorien der Volkswirtschaftslehre nur durch variable Wechselkurse, Migration oder Transferzahlungen ausgeglichen werden. Deshalb möchte ich nun Umverteilungsmechanismen genauer betrachten.

Steuern

Übersicht des deutschen Steuersystems sortiert nach Anteilen in % von 2006 Quelle Wikipedia

Das Ganze ergibt ein Verhältnis zwischen Verbrauch-Verkehrsteuern / Ertragssteuern / Substanzsteuern von 45/50/5

Eine nützlichere Unterscheidung wäre meiner Meinung nach die mehr philosophische zwischen Neu- und Altgeldsteuern. Grunderwerbssteuer, Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagssteuer genauso wie eine mögliche Finanztransaktionssteuer wären zusätzlich zu den Substanzsteuern als Altgeldsteuern zu rechnen. Die übrigen Ertragssteuern wären Neugeldsteuern. Das Verhältnis Verbrauch-Verkehrsteuern / Neugeldsteuern / Altgeldsteuern wäre danach dann 44/46/10. Das weltweite kontinuierliche Sinken des Altgeldsteueranteils in den letzten Jahrzehnten ist im wesentlichen durch die Globalisierung der Finanz- und Warenmärkte und die dadurch ermöglichte hohe Mobilität der Vermögen und der Vermögenden und dem damit verbundenem Druck auf die Steuersysteme zu erklären. Für die gesamtwirtschaftliche Dynamik ist es vergleichbar unerheblich, welche Steuer man im einzelnen verändert oder abschafft. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen den drei Kategorien. Aus ökologischer bzw. gesundheitlicher Sicht erscheint eine Anhebung von Verbrauchsteuern wünschenswert, zumindest eine CO2-Steuer, eine progressive Kfz-Steuer, eine branchenspezifische Werbesteuer und eine Zuckersteuer wären sinnvoll. Sozioökonomisch wäre eine Erhöhung der Grunderwerbs- und der Grundsteuer bei gleichzeitiger Einführung von Freibeträgen ebenfalls jederzeit möglich. Eine Beschränkung der Grundsteuer auf die Grundstückswerte hätte ebenfalls einige Vorteile. Eine Besteuerung der Gebäude lässt sich gerechter und flexibler über eine Vermögenssteuer erreichen. Neugeldsteuern sind immer wachstumshemmend. Eine Stabilisierung der Wohlstandsungleichverteilung bei einem Altgeldsteueranteil von nur 10% ist komplett illusorisch. 60/20/20 könnten längerfristig erstrebenswert sein.

Bei Wiedereinführung einer Luxussteuer (3. Umsatzsteuersatz) auf Luxusartikel könnte die Differenz zum normalen Umsatzsteuersatz als Altgeldsteuer gerechnet werden. Gleichzeitig könnte man Grundnahrungsmittel von der Umsatzsteuer befreien. Am besten wäre hier aber sowieso eine vollständige Umwandlung der Umsatzsteuer in nach Warengruppen und Dienstleistungen gestaffelte Verbrauch- und Verkehrsteuern. Durch eine Umwandlung wären Umsatzsteuerkarusselle unmöglich, und der irrsinnige Aufwand der Umsatzsteuererhebung würde reduziert werden. Die Steuersätze einzelner Warengruppen und Dienstleistungen könnten zielgerichtet nach den ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernissen gewählt werden, wie bei den bereits existierenden steuerungstechnisch hochwirksamen Verbrauch- und Verkehrsteuern seit langem üblich. Die Steuervermeidung von Unternehmen würde ebenfalls erheblich erschwert werden. Aus ökologischen Gründen wäre eine Annäherung an das Ideal von Realpreiswarenmärkten ohnehin erforderlich. Die preisdrückenden Externalisierungen von Kosten auf die Gesellschaft, die Umwelt und zukünftige Generationen oder auf Kolonien und Absatzmärkte sind auf einem begrenzten Planeten ebenfalls begrenzt. Das bedeutet nicht, eine Postwachstumsgesellschaft zu postulieren, aber bei einem Umbau wirtschaftlicher Prozesse auf Nachhaltigkeit ist eine vorübergehende Wirtschaftsschrumpfung von 50% durchaus vorstellbar, insbesondere wenn man ökologieschädliche Bullshit Jobs mit berücksichtigt.

Bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer könnte man die Erbschafts- und Schenkungssteuer zusätzlich zur Vermögenssteuer problemlos abschaffen, da diese immer schon ein gewaltiges Legitimationsproblem hatten, und schwierig und aufwendig zu erheben sind. Um entstandene Wohlstandsungleichverteilung zu verringern wäre ein einmaliger Lastenausgleich ohnehin einfacher und unbürokratischer. 1952 verabschiedete der Bundestag ein Lastenausgleichsgesetz, nachdem 50% des Vermögens zum Stichtag 21. Juni 1948 verteilt auf 30 Jahre in einen Ausgleichsfonds eingezahlt werden mussten. Dies entsprach einer theoretischen Vermögenssteuer von etwa 1,6 % pro Jahr, die sich im Laufe der Zeit durch die Inflation noch verringerte, wobei der Verwaltungsaufwand nur einen Bruchteil dem einer Vermögenssteuer entsprach, da die Vermögensermittlung nur einmalig und nicht jährlich stattfand. Darüber hinaus gab es durch den vorverlegten Stichtag auch kaum Manipulationsmöglichkeiten. Wenn Wirtschaftswissenschaftler und Journalisten sich endlich einmal ideologisch unvoreingenommen damit auseinander setzen würden, könnten sie auch aufhören in Bezug auf die 50er und 60er Jahre von einem Wirtschaftswunder zu sprechen. Erst recht wenn man noch den Marshallplan, die massenhafte Zuwanderung qualifizierter Facharbeiter aus der DDR und später noch die Ausbeutung angeworbener Arbeitsmigranten mit hinzunimmt. Heute beträgt die Verschuldung sämtlicher öffentlicher Haushalte etwas 20% des vorhandenen Vermögens. Ein Lastenausgleich könnte diese z.B. mit etwa 1% mal 20 Jahre vollständig zurückzahlen. Wer die Legitimität einer Substanzsteuer bezweifelt, sollte nicht ignorieren, dass die Anhäufung großer Vermögen selten mit sozial vorbildlichem Erwerb und Versteuerung von Einkünften einher geht. Das soll jedoch nicht bedeuten alle Besitzer größer Vermögen unter den Generalverdacht von aggressiver Steuervermeindung, Korruption und demokratiefeindlicher politischer Einflussnahme zu stellen, aber sie sind z.B. mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit am Enstehen von Finanzkrisen mitverantwortlich, insbeondere im Unterschied zu den Angehörigen der Unterschicht, die diese bisher meist ausbaden müssen. Als Gegengewicht zu den Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 wäre ein neues Lastenausgleichsgesetz durchaus begründbar gewesen, und hätte die Akzeptanz der Reformen deutlich erhöht. Dass es 2008 im Rahmen der enorm einseitigen Bankenrettungen nichts vergleichbares gab empfinde ich als skandalös.

Luxussteuern und Finanztransaktionssteuern wiederrum haben die unschöne Eigenschaft, dass sie nur innerhalb finanz- und handelstechnisch geschlossener Räume gut funktionieren. Ihre Erhebung sollte deshalb global koordiniert werden. Bei einer Errichtung eines Finanzausgleichs zwischen steuertechnisch getrennten Wirtschaftsräumen müsste nicht nur die unterschiedliche Wirtschaftskraft berücksichtigt werden, sondern ebenfalls die Kapitalflüsse, z.b. fließt aus Afrika jährlich ein Vielfaches der Entwicklungshilfe z.b. in Steueroasen wieder ab.

Am Besten versteht man Marx und die Folgen, wenn man sich den letzten Abschnitt des Kapitels "Die sogenannte ursprüngliche Akkumulation" aus seinem Hauptwerk "Das Kapital" durchliest:

Die Verwandlung des auf eigner Arbeit der Individuen beruhenden, zersplitterten Privateigentums in kapitalistisches ist natürlich ein Prozeß, ungleich mehr langwierig, hart und schwierig als die Verwandlung des tatsächlich bereits auf gesellschaftlichem Produktionsbetrieb beruhenden kapitalistischen Eigentums in gesellschaftliches. Dort handelte es sich um die Expropriation der Volksmasse durch wenige Usurpatoren, hier handelt es sich um die Expropriation weniger Usurpatoren durch die Volksmasse.

Literatur

David Graeber, Bullshit Jobs, 2018
Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Phänomenologie des Geistes, 1807
Jean-Jacques Rousseau, Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, 1750
Julian Jaynes, The Origin of Consciousness in the Breakdown of the Bicameral Mind, 1976
Karl Marx, Das Kapital. Band I, 1867
Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 1922
Otto Steiger, Gunnar Heinsohn, Eigentum, Zins und Geld: Ungelöste Rätsel der Wirtschaftswissenschaft, 1996
 

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